13.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 361/25
Klage, eingereicht am 11. August 2014 — Souruh/Rat
(Rechtssache T-612/14)
2014/C 361/38
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Souruh SA (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Ruchat und C. Cornet d’Elzius)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;
—
folglich den Beschluss 2014/309/GASP vom 28. Mai 2014 und die darauf folgenden Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betreffen;
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit jenen in der Rechtssache T-432/11 (Makhlouf/Rat) (1) identisch oder ihnen ähnlich sind.
(1) ABl. C 290, S. 13.
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