6.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 351/24
Klage, eingereicht am 14. August 2014 — Fútbol Club Barcelona/HABM — Kule (KULE)
(Rechtssache T-614/14)
2014/C 351/31
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Fútbol Club Barcelona (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kule LLC (New York, Vereinigte Staaten)
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Juni 2014 in der Sache R 2375/2013-4 aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „KULE“ für Waren der Klassen 14, 18 und 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 9 17 097.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kläger.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Marken und notorisch bekannte Marke für das Wort „CULE“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009.
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