6.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 351/27
Klage, eingereicht am 14. August 2014 — Loewe Technologies/HABM — DNS International (SoundVision)
(Rechtssache T-623/14)
2014/C 351/35
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Loewe Technologies GmbH (Kronach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Pröll)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: DNS International Ltd (Tortola, Britische Jungferninseln)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Juni 2014 in der Sache R 1625/2013-2 aufzuheben.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in Schwarz und Weiß mit den Wortbestandteilen „SoundVision“ für Waren der Klassen 9, 15 und 20 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10505519.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „LOEWE SOUNDVISION“ — Gemeinschaftsmarke Nr. 5798228.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die angegriffene Anmeldung zur Eintragung zugelassen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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