27.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 380/16
Klage, eingereicht am 22. August 2014 — Roland/HABM — Louboutin (Nuance der Farbe Rot für Schuhsohle)
(Rechtssache T-631/14)
2014/C 380/21
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Roland SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Onken und O. Rauscher)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Christian Louboutin (Paris, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Mai 2014 in der Sache R 1591/2013-1 dahingehend abzuändern, dass der Widerspruch Nr. B 1 9 22 890 in vollem Umfang aufrechterhalten wird und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 008845539 zurückgewiesen wird;
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hilfsweise: die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Andere Marke, die aus einer Nuance der Farbe Rot besteht, die auf der Sohle eines Schuhs aufgebracht ist, für Waren der Klasse 25 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 8 45 539
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung der Bildmarke, die die Wortelemente „my SHOES“ enthält, für Waren der Klasse 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
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Verstoß gegen Art. 75 Satz 2 der Verordnung Nr. 207/2009;
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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