27.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 380/17
Klage, eingereicht am 26. August 2014 — Frinsa del Noroeste/HABM — Frisa Frigorífico Rio Doce (FRISA)
(Rechtssache T-638/14)
2014/C 380/23
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Frinsa del Noroeste, SA (Santa Eugenia de Riveira, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Botella Reyna)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Frisa Frigorífico Rio Doce, SA (Espirito Santo, Brasilien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
eine Entscheidung zu erlassen, mit der die Eintragung der Gemeinschaftsmarke Nr. 1 0 3 29 721 FRISA für Waren der Klasse 29 und Dienstleistungen der Klassen 35 und 39 abgelehnt wird.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortelement „FRISA“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 35 und 39 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 0 3 29 721.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit dem Wortelement „Frinsa“ für Waren der Klasse 29.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.
Klagegründe: In ihrer Entscheidung vom 1. Juli 2014 in den verbundenen Sachen R 1547/2013-4 und R 1851/2013-4 habe die Vierte Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) nicht das Vorbringen der Klägerin gewürdigt, da sie sich darauf beschränkt habe, beide gleich zu entscheiden und ausschließlich den während des Verfahrens vorgebrachten Nachweis der Benutzung zu prüfen.
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