17.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 409/57
Klage, eingereicht am 26. September 2014 — Omega/HABM (Darstellung eines Bild in schwarz und weiß)
(Rechtssache T-695/14)
2014/C 409/78
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Omega International GmbH (Bad Oldesloe, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Becker)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. Juli 2014 in der Sache R 1037/2014-5 aufzuheben, und die Marke unter der Anmeldenummer 1 2 1 74 215 als Marke einzutragen;
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Bildmarke, die ein Bild in schwarz und Weiß darstellt, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 32 und 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 2 1 74 215.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Das Zeichen ist geeignet, dem durchschnittlich interessierten Verbraucher die Ware zu kennzeichnen.
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