12.1.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/42
Klage, eingereicht am 24. Oktober 2014 — PSC Prominvestbank/Rat
(Rechtssache T-739/14)
(2015/C 007/47)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: PSC Prominvestbank Joint-Stock Commercial Industrial & Investment Bank (Kiew, Ukraine) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Viñals Camallonga und J. Iriarte Ángel)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
Art. 1 des Beschlusses 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 für nichtig zu erklären, soweit er sie betrifft, und festzustellen, dass sie von den durch diese Vorschrift verhängten Sanktionen ausgenommen bleibt;
—
Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 für nichtig zu erklären, soweit er sie betrifft, und festzustellen, dass sie von den durch diese Vorschrift verhängten Sanktionen ausgenommen bleibt;
—
den neuen Art. 1 gemäß dem Beschluss 2014/659/GASP des Rates vom 8. September 2014 für nichtig zu erklären, soweit er sie betrifft, und festzustellen, dass sie von den durch diese Vorschrift verhängten Sanktionen ausgenommen bleibt;
—
den neuen Art. 5 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 960/2014 des Rates vom 8. September 2014 für nichtig zu erklären, soweit er sie betrifft, und festzustellen, dass sie von den durch diese Vorschrift verhängten Sanktionen ausgenommen bleibt, und
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-737/14, Vnesheconombank/Rat.
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