26.1.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/38
Klage, eingereicht am 14. November 2014 — European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-764/14)
(2015/C 026/49)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: European Dynamics Luxembourg SA (Luxemburg, Luxemburg) und Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Sfyri und I. Ampazis)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
den Beschluss Ares (2014) 2903214 der Europäischen Kommission vom 5. September 2014, mit dem die Kommission ihr Angebot im nicht offenen Vergabeverfahren EuropeAID/135040/C/SER/MULTI abgelehnt hat, für nichtig zu erklären;
—
die Wiederherstellung des status quo ante anzuordnen; und
—
der Kommission die gesamten Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen Folgendes geltend.
Der angefochtene Beschluss sei aus folgenden Gründen gemäß Art. 263 für nichtig zu erklären:
Erstens sei die Erfahrung der Wettbewerber während des Vergabeverfahrens bewertet worden, obwohl sie bereits in der Phase der Vorauswahl geprüft worden sei.
Zweitens habe die Kommission ihre Pflicht verletzt, ihre Entscheidung zu begründen, da sie für die Platzierung des technischen Angebots der Klägerinnen unzureichende Erklärungen gegeben und nicht die vollständige Zusammensetzung des erfolgreichen Konsortiums und die wesentlichen Merkmale des kaufmännischen Angebots mitgeteilt habe.
Drittens seien der Kommission hinsichtlich des technischen Angebots mehrere offensichtliche Beurteilungsfehler unterlaufen, wodurch sie außerdem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Wettbewerber verstoßen habe.
Viertens habe die Kommission gegen die Haushaltsordnung und den darin vorgesehenen Grundsatz der Transparenz verstoßen.
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