9.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/58
Klage, eingereicht am 6. Dezember 2014 — Skype/HABM — Sky International (SKYPE)
(Rechtssache T-797/14)
(2015/C 046/74)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Skype (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: A. Carboni und M. Browne, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sky International AG (Zug, Schweiz)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „SKYPE“ — Anmeldung Nr. 9 7 24 394.
Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 29. September 2014 in der Sache R 1075/2013-4.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Anmeldung zur weiteren Bearbeitung an das HABM zurückzuverweisen;
—
dem HABM und etwaigen Streithelfern ihre eigenen Kosten, die Kosten der Klägerin sowie die durch die Beschwerde vor der Vierten Beschwerdekammer in der Sache R 1075/2013-4 und durch den Widerspruch B 1 8 70 834 vor der Widerspruchsabteilung entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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