2.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 34/44
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2014 — Stagecoach Group/HABM (MEGABUS.COM)
(Rechtssache T-805/14)
(2015/C 034/53)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Stagecoach Group plc (Perth, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Jacobs)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Streitige Marke: Gemeinschaftswortmarke „MEGABUS.COM“ — Anmeldung Nr. 11 131 216
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2014 in der Sache R 1894/2013-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
—
die Gemeinschaftsmarke Nr. 11 131 216 „MEGABUS.COM“ für alle Waren und Dienstleistungen einzutragen oder teilweise für einige Waren und Dienstleistungen einzutragen;
—
hilfsweise, die Gemeinschaftsmarke Nr. 11 131 216 „MEGABUS.COM“ zumindest teilweise für die „Erbringung von Personenverkehrsdienstleistungen“ einzutragen, für die der Nachweis erworbener Unterscheidungskraft erbracht worden ist;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
—
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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