9.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 81/23
Klage, eingereicht am 30. Dezember 2014 — Nutria/Kommission
(Rechtssache T-832/14)
(2015/C 081/30)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Nutria AE (Agios Konstantinos Lokrida, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-J. Jacquot)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Kommission zu verurteilen, ihr Schadensersatz in Höhe von 5 2 04 350 Euro zu zahlen,
—
die Kommission zu verurteilen, ihr für die ihr entstandenen Verfahrenskosten weitere 12 000 Euro zu zahlen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem sie rügt, die Kommission habe dadurch gegen Art. 191 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (1) verstoßen, dass sie es abgelehnt habe, die Frist zur Durchführung des griechischen Teils des EU-Programms zur Verteilung von Nahrungsmitteln an die bedürftigsten Menschen in der Gemeinschaft für das Jahr 2010 zu verlängern.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299, S. 1).
Full & Egal Universal Law Academy