26.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 350/5
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 28. Juli 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Baden-Württemberg — Deutschland) — Robert Fuchs AG/Hauptzollamt Lörrach
(Rechtssache C-80/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - System der vorübergehenden Verwendung unter Befreiung von den Abgaben - Verordnung [EWG] Nr. 2454/93 - Voraussetzungen für eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben - Zivile Luftfahrzeuge, die außerhalb des Zollgebiets der Union zugelassen sind und von einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person verwendet werden - Art. 555 Abs. 1 Buchst. a - Gewerbliche Verwendung - Begriff - Verwendung von Helikoptern durch eine Flugschule für Flüge mit einem Fluglehrer und einem Flugschüler gegen Entgelt - Ausschluss))
(2016/C 350/06)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Baden-Württemberg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Robert Fuchs AG
Beklagter: Hauptzollamt Lörrach
Tenor
Art. 555 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2286/2003 der Kommission vom 18. Dezember 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Flüge, die gegen Entgelt mit einem Helikopter zur Pilotenausbildung durchgeführt werden, wobei sich an Bord dieses Helikopters ein Fluglehrer und ein Flugschüler aufhalten, nicht als gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind.
(1) ABl. C 155 vom 11.5.2015.
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