12.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 335/15
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 30. Juni 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs — Deutschland) — Max-Heinz Feilen/Finanzamt Fulda
(Rechtssache C-123/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr - Erbschaftsteuer - Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer für einen Nachlass vorsieht, der Vermögen enthält, das bereits im selben Mitgliedstaat unter Erhebung dieser Steuer übertragen wurde - Beschränkung - Rechtfertigung - Kohärenz des Steuersystems))
(2016/C 335/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Max-Heinz Feilen
Beklagter: Finanzamt Fulda
Tenor
Art. 63 Abs. 1 und Art. 65 AEUV stehen nicht einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, die bei einem Erwerb von Todes wegen durch Personen einer bestimmten Steuerklasse eine Ermäßigung der Erbschaftsteuer vorsieht, wenn der Nachlass Vermögen enthält, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Todes wegen erworben wurde, und hierfür die Voraussetzung aufstellt, dass für diesen Vorerwerb Erbschaftsteuer in diesem Mitgliedstaat erhoben wurde.
(1) ABl. C 213 vom 29.06.2015.
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