12.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 335/16
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 30. Juni 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Liège — Belgien) — Guy Riskin, Geneviève Timmermans/État belge
(Rechtssache C-176/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 und 65 AEUV - Art. 4 EUV - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Dividenden - Bilaterales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung - Drittstaat - Geltungsbereich))
(2016/C 335/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de première instance de Liège
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Guy Riskin, Geneviève Timmermans
Beklagter: État belge
Tenor
Die Art. 63 und 65 AEUV in Verbindung mit Art. 4 EUV sind dahin auszulegen, dass es ihnen nicht zuwiderläuft, dass ein Mitgliedstaat in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens die einem gebietsansässigen Anteilseigner gewährte Vergünstigung, die aus einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesem Mitgliedstaat und einem Drittstaat resultiert und in der bedingungslosen Anrechnung der von dem Drittstaat erhobenen Quellensteuer auf die im Mitgliedstaat des Wohnsitzes des Anteilseigners geschuldete Steuer besteht, nicht auf einen gebietsansässigen Anteilseigner erstreckt, der Dividenden aus einem Mitgliedstaat erhält, mit dem der Mitgliedstaat des Wohnsitzes ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, das eine solche Anrechnung von weiteren Voraussetzungen des nationalen Rechts abhängig macht.
(1) ABl. C 221 vom 6.7.2015.
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