22.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 305/10
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 16. Juni 2016 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-200/15) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 110 AEUV - Inländische Abgaben - Diskriminierende Besteuerung - Aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Gebrauchtkraftfahrzeuge - Bestimmung des Steuerwerts - Wertminderungssätze))
(2016/C 305/14)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Wasmeier und P. Guerra e Andrade)
Beklagte: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes, A. Cunha, A. Brigas Afonso und N. Vitorino)
Tenor
1.
Die Portugiesische Republik hat dadurch, dass sie zur Bestimmung des Steuerwerts bei nach Portugal eingeführten Gebrauchtfahrzeugen aus einem anderen Mitgliedstaat ein System zur Berechnung der Wertminderung der Fahrzeuge angewendet hat, das weder die Wertminderung, bevor das Fahrzeug ein Jahr alt ist, noch bei über fünf Jahre alten Fahrzeugen die über 52 % hinausgehende Wertminderung berücksichtigt, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 110 AEUV verstoßen.
2.
Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 205 vom 22.6.2015.
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