9.1.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/14
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 26. Oktober 2016 — Orange, vormals France Télécom/Europäische Kommission
(Rechtssache C-211/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der Französischen Republik für France Télécom - Reform der Finanzierung der Ruhegehälter der bei France Télécom beschäftigten Beamten - Minderung der von France Télécom an den Staat zu zahlenden Gegenleistung - Beschluss, mit dem die Beihilfe unter Auflagen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Begriff der Beihilfe - Begriff des wirtschaftlichen Vorteils - Selektiver Charakter - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Tatsachenverfälschung - Fehlen einer Begründung - Auswechslung der Begründung))
(2017/C 006/17)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Orange, vormals France Télécom (Prozessbevollmächtigte: S. Hautbourg und S. Cochard-Quesson, avocats)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und L. Flynn)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Orange trägt die Kosten.
(1) ABl. C 245 vom 27.7.2015.
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