29.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 168/5
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 5. April 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Santa Maria Capua Vetere — Italien) — Strafverfahren gegen Massimo Orsi (C-217/15), Luciano Baldetti (C-350/15)
(In den verbundenen Rechtssachen C-217/15 und C-350/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 und 273 - Nationale Rechtsvorschriften, die für ein- und denselben Sachverhalt [Nichtabführung der Mehrwertsteuer] eine verwaltungsrechtliche und eine strafrechtliche Sanktion vorsehen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 50 - Grundsatz ne bis in idem - Identität der verfolgten oder mit einer Sanktion belegten Person - Fehlen))
(2017/C 168/05)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Santa Maria Capua Vetere
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Massimo Orsi (C-217/15), Luciano Baldetti (C-350/15)
Tenor
Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es zulässt, dass nach Verhängung einer rechtskräftigen steuerlichen Sanktion wegen desselben Sachverhalts Strafverfahren wegen Nichtabführung der Mehrwertsteuer eingeleitet werden, nicht entgegensteht, wenn diese Sanktion gegen eine Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit verhängt wurde, während sich die Strafverfahren gegen eine natürliche Person richten.
(1) ABl. C 245 vom 27.7.2015.
ABl. C 311 vom 21.9.2015.
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