22.8.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 305/10
Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 16. Juni 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny — Polen) — Minister Finansów/Jan Mateusiak
(Rechtssache C-229/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 18 Buchst. c, 184 und 187 - Steuerbare Umsätze - Aufgabe der der Steuer unterliegenden Tätigkeit - Besitz von Gegenständen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben - Berichtigung des Vorsteuerabzugs - Berichtigungszeitraum - Besteuerung gemäß Art. 18 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 nach Ablauf des Berichtigungszeitraums))
(2016/C 305/15)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Naczelny Sąd Administracyjny
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Minister Finansów
Beklagter: Jan Mateusiak
Tenor
Art. 18 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass bei Aufgabe der der Steuer unterliegenden wirtschaftlichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen sein Besitz von Gegenständen, sofern diese bei ihrer Anschaffung zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt und der Mehrwertsteuer auch dann unterworfen werden kann, wenn der Berichtigungszeitraum gemäß Art. 187 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2009/162 geänderten Fassung abgelaufen ist.
(1) ABl. C 294 vom 7.9.2015.
Full & Egal Universal Law Academy