12.9.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 335/22
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 30. Juni 2016 — Königreich Belgien/Europäische Kommission
(Rechtssache C-270/15 P) (1)
((Rechtsmittel - Beihilfen der belgischen Behörden zur Finanzierung von Screening-Tests zur Untersuchung auf transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Rindern - Selektiver Vorteil - Beschluss, mit dem diese Beihilfen für teilweise unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt wurden))
(2016/C 335/29)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: C. Pochet und J.-C. Halleux als Bevollmächtigte im Beistand von L. Van den Hende, advocaat)
Andere Beteiligte des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Noë und H. van Vliet)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Das Königreich Belgien trägt neben seinen eigenen Kosten auch die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 254 vom 3.8.2015.
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