14.11.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 419/21
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 21. September 2016 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-304/15) (1)
((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/80/EG - Art. 4 Abs. 3 - Anhang VI Abschnitt A - Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft - Anwendung - Aberthaw Power Station))
(2016/C 419/26)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Mifsud-Bonnici und S. Petrova)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: J. Kraehling und L. Christie im Beistand von G. Facenna, QC)
Tenor
1.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang VI Abschnitt A der Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft verstoßen, dass es diese Richtlinie in Bezug auf die Aberthaw Power Station (Vereinigtes Königreich) nicht richtig angewandt hat.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 302 vom 14.9.2015.
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