21.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 277/3
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 15. Juni 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Beschwerde, eingereicht von Ilves Jakelu Oy
(Rechtssache C-368/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 97/67/EG - Art. 9 - Freier Dienstleistungsverkehr - Postdienste - Begriffe Universaldienst und Grundanforderungen - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - Genehmigung zur Erbringung von Postdiensten zur Durchführung von individuell ausgehandelten Verträgen - Auferlegte Bedingungen))
(2017/C 277/03)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: Ilves Jakelu Oy
Beteiligter: Liikenne- ja viestintäministeriö
Tenor
1.
Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine Postsendungsdienstleistung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht zum Universaldienst gehört, wenn sie nicht ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet. Die Erbringung von Postsendungsdienstleistungen, die nicht zum Universaldienst gehören, kann nur an die Erteilung einer Allgemeingenehmigung geknüpft werden.
2.
Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 97/67 in der durch die Richtlinie 2008/6 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Erbringung von Postdiensten, die nicht zum Universaldienst gehören, an Anforderungen wie die in Art. 9 Abs. 2 Unterabs. 2 zweiter Gedankenstrich dieser Richtlinie in der geänderten Fassung geknüpft werden kann.
(1) ABl. C 311 vom 21.9.2015.
Full & Egal Universal Law Academy