31.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 249/3
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 31. Mai 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance francophone de Bruxelles — Belgien) — Strafverfahren gegen U
(Rechtssache C-420/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Pflicht, ein Fahrzeug zuzulassen, das im Eigentum einer in Belgien wohnhaften Person steht und zum Gebrauch in Italien bestimmt ist))
(2017/C 249/04)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de première instance francophone de Bruxelles
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
U
Tenor
Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren entgegensteht, die einen dort wohnhaften Arbeitnehmer dazu verpflichtet, in diesem Mitgliedstaat ein Kraftfahrzeug zuzulassen, das in seinem Eigentum steht, jedoch bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist und dazu bestimmt ist, hauptsächlich im letztgenannten Mitgliedstaat genutzt zu werden.
(1) ABl. C 346 vom 19.10.2015.
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