30.1.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/12
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 24. November 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Landesarbeitsgerichts — Deutschland) — Jürgen Webb-Sämann/Christopher Seagon (Insolvenzverwalter der Baumarkt Praktiker DIY GmbH)
(Rechtssache C-454/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2008/94/EG - Art. 8 - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers - Vorschriften zur sozialen Sicherheit - Tragweite - Notwendige Maßnahmen zum Schutz der erworbenen Rechte oder der Anwartschaftsrechte von Arbeitnehmern im Rahmen einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung - Verpflichtung, ein Recht auf Aussonderung nicht gezahlter Altersversorgungsbeiträge aus der Insolvenzmasse vorzusehen - Fehlen))
(2017/C 030/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Hessisches Landesarbeitsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger und Berufungskläger: Jürgen Webb-Sämann
Beklagter und Berufungsbeklagter: Christopher Seagon (Insolvenzverwalter der Baumarkt Praktiker DIY GmbH)
Tenor
Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ist dahin auszulegen, dass er nicht vorschreibt, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers die vom Lohn eines ehemaligen Arbeitnehmers einbehaltenen und in Altersversorgungsbeiträge umgewandelten Beträge, die der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers auf ein Versorgungskonto hätte einzahlen müssen, aus der Insolvenzmasse auszusondern sind.
(1) ABl. C 389 vom 23.11.2015.
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