21.8.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 277/8
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 14. Juni 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — Stichting Brein/Ziggo BV, XS4ALL Internet BV
(Rechtssache C-610/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte - Art. 3 Abs. 1 - Öffentliche Wiedergabe - Begriff - Online-Filesharing-Plattform - Teilen geschützter Dateien ohne Zustimmung des Inhabers))
(2017/C 277/09)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Stichting Brein
Beklagte: Ziggo BV, XS4ALL Internet BV
Tenor
Der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass er unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Bereitstellung und das Betreiben einer Filesharing-Plattform im Internet erfasst, die durch die Indexierung von Metadaten zu geschützten Werken und durch das Anbieten einer Suchmaschine den Nutzern dieser Plattform ermöglicht, diese Werke aufzufinden und sie im Rahmen eines „Peer-to-peer“-Netzes zu teilen.
(1) ABl. C 48 vom 8.2.2016.
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