13.2.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/8
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 15. Dezember 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen — Belgien) — Loterie Nationale — Nationale Loterij NV van publiek recht/Paul Adriaensen, Werner De Kesel, The Right Frequency VZW
(Rechtssache C-667/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Irreführende Geschäftspraxis - Schneeballsystem - Von neuen Teilnehmern gezahlte Beiträge und von bereits vorhandenen Teilnehmern bezogene Vergütungen - Mittelbarer finanzieller Zusammenhang))
(2017/C 046/11)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hof van beroep te Antwerpen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Loterie Nationale — Nationale Loterij NV van publiek recht
Beklagte: Paul Adriaensen, Werner De Kesel, The Right Frequency VZW
Tenor
Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass nach dieser Bestimmung eine Geschäftspraxis auch dann als „Schneeballsystem“ eingestuft werden kann, wenn zwischen den Beiträgen, die neue Mitglieder an das System zahlen, und den Vergütungen, die die bereits vorhandenen Teilnehmer beziehen, nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht.
(1) ABl. C 106 vom 21.3.2016.
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