24.7.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 239/9
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 10. Mai 2017 (Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative d’appel de Douai — Frankreich) — Wenceslas de Lobkowicz/Ministère des Finances et des Comptes publics
(Rechtssache C-690/15) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union - Statut - Zwingender Anschluss an das System der sozialen Sicherheit der Organe der Europäischen Union - In einem Mitgliedstaat erzielte Einkünfte aus Immobilien - Pflicht nach dem Recht eines Mitgliedstaats, den allgemeinen Sozialbeitrag, die Sozialabgabe und die Zusatzbeiträge zu entrichten - Beitrag zur Finanzierung der Leistungen des Systems der sozialen Sicherheit dieses Mitgliedstaats))
(2017/C 239/11)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour administrative d’appel de Douai
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Wenceslas de Lobkowicz
Beklagter: Ministère des Finances et des Comptes publics
Tenor
Art. 14 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, das dem EU-Vertrag, dem AEU-Vertrag und dem EAG-Vertrag beigefügt ist, und die Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union über das gemeinsame System der sozialen Sicherheit der Organe der Union sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegenstehen, nach der die Einkünfte aus Immobilien, die ein Unionsbeamter in dem Mitgliedstaat erzielt, in dem er seinen steuerlichen Wohnsitz hat, Sozialbeiträgen und Sozialabgaben unterworfen werden, die zur Finanzierung des Systems der sozialen Sicherheit dieses Mitgliedstaats verwendet werden.
(1) ABl. C 98 vom 14.3.2016.
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