23.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 96/7
Klage, eingereicht am 14. Januar 2015 — Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-14/15)
(2015/C 096/09)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: F. Drexler, A. Caiola und M. Pencheva)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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den Beschluss 2014/731/EU des Rates vom 9. Oktober 2014 über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von Fahrzeugregisterdaten in Malta (1), den Beschluss 2014/743/EU des Rates vom 21. Oktober 2014 über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von Fahrzeugregisterdaten in Zypern (2) und den Beschluss 2014/744/EU des Rates vom 21. Oktober 2014 über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von Fahrzeugregisterdaten in Estland (3) für nichtig zu erklären;
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dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Das Parlament stützt seine Nichtigkeitsklage auf zwei Klagegründe, nämlich zum einen auf einen Verstoß gegen die Verträge und zum anderen auf die Verletzung wesentlicher Formvorschriften.
Das Parlament ist erstens der Auffassung, dass der Rat beim Erlass der angefochtenen Beschlüsse eine falsche Rechtsgrundlage angewandt habe.
Zweitens wirft das Parlament dem Rat vor, ein rechtlich nicht zutreffendes Beschlussfassungsverfahren angewandt zu haben.
(1) ABl. L 302, S. 56.
(2) ABl. L 308, S. 100.
(3) ABl. L 308, S. 102.
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