26.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/17
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 27. Februar 2015 — Sprengen/Pakweg Douane BV/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-97/15)
(2015/C 171/19)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sprengen/Pakweg Douane BV
Beklagter: Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefragen
1.
Ist Anmerkung 5C letzter Absatz zu Kapitel 84 der KN — gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Anhänge A und B des Information Technology Agreement — dahin auszulegen, dass Apparate wie die in diesem Urteil beschriebenen Screenplays als „Festplattenspeichereinheiten“ in die Unterposition 8471 70 50 KN einzureihen sind, obwohl sie Merkmale und Eigenschaften aufweisen, die es ihnen ermöglichen, auf den Festplatten gespeicherte Multimediadateien nach deren Umwandlung in analoge Signale auf einem Fernsehgerät oder einem Videomonitor wiederzugeben?
2.
Sofern Frage 1 zu verneinen ist: Ist Position 8521 KN dann dahin auszulegen, dass Apparate wie die Screenplays selbst dann in diese Position einzureihen sind, wenn die Videowiedergabefunktion nicht ihre einzige Funktion, aber die Hauptfunktion darstellt?
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