11.5.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 155/17
Klage, eingereicht am 13. März 2015 — Königreich Spanien/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-128/15)
(2015/C 155/19)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: L. Banciella Rodríguez-Miñón und A. Rubio González)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Bestimmung für nichtig zu erklären;
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dem beklagten Organ die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
1.
Ermessensüberschreitung des Rates dadurch, dass er in Art. 3 und Teil 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 1367/2014 (1) Fangmöglichkeiten für die Arten Rundnasen-Grenadier (RNG-Coryphaenoides rupestris) und Nordatlantik-Grenadier (RHG-Macrourus berglax) in den Gebieten Vb, VI und VII sowie VIII, IX, X, XII und XIV für die Jahre 2015 und 2016 festgesetzt habe, die die relative Stabilität historischer Fangmengen des Königreichs Spanien bei der Art Nordatlantik-Grenadier beeinträchtigten.
2.
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Die Verordnung Nr. 1367/2014 sei unverhältnismäßig in Bezug auf die Festlegung der gemeinsamen zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) für die beiden Grenadierarten in den Gebieten Vb, VI und VII zum einen und VIII, IX, X, XII und XIV zum anderen.
3.
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Durch die Festlegung einer gemeinsamen TAC für die beiden Grenadierarten sei gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen worden, da im Unterschied zu anderen Fällen der Grundsatz der relativen Stabilität nicht beachtet und die TAC von den europäischen Organen ohne Berücksichtigung der berechtigten Forderungen des Königreichs Spanien einseitig festgelegt worden sei.
(1) des Rates vom 15. Dezember 2014 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Union für bestimmte Bestände von Tiefseearten (2015 und 2016) (ABl. L 366, S. 1).
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