13.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 228/3
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil no 1 de Granada (Spanien), eingereicht am 1. April 2015 — Francisco Gutiérrez Naranjo/BBK Bank Cajasur, S.A.U.
(Rechtssache C-154/15)
(2015/C 228/03)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Mercantil de Granada
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Francisco Gutiérrez Naranjo
Beklagte: BBK Bank Cajasur, S.A.U.
Vorlagefragen
1.
Ist die Auslegung von „Unverbindlichkeit“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (1) in diesen Fällen mit einer Auslegung vereinbar, wonach die Nichtigerklärung der Klausel ihre Wirkungen dennoch bis zur Nichtigerklärung entfaltet und deshalb so zu verstehen ist, dass die Wirkungen, die sie erzeugt hat, als sie wirksam war, auch wenn sie für nichtig erklärt wird, nicht aufgehoben oder unwirksam werden?
2.
Ist das Ende der Verwendung, das für eine bestimmte Klausel (nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1) im Rahmen einer Individualklage eines Verbrauchers angeordnet werden kann, wenn sie für nichtig erklärt wird, mit einer Beschränkung der Wirkungen der Nichtigkeit vereinbar? Ist es (für die Gerichte) möglich, die Pflicht des Gewerbetreibenden zur Rückerstattung der Beträge, die der Verbraucher gemäß der Klausel, die später wegen fehlender Information und/oder Transparenz für von Anfang an nichtig erklärt wird, gezahlt hat, zu beschränken?
(1) Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29).
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