22.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/23
Vorabentscheidungsersuchen des Augstākā tiesa (Lettland), eingereicht am 22. April 2015 — Aleksei Petruhhin
(Rechtssache C-182/15)
(2015/C 205/31)
Verfahrenssprache: Lettisch
Vorlegendes Gericht
Augstākā tiesa
Parteien des Ausgangsverfahrens
Person, um deren Auslieferung zwecks Strafverfolgung ersucht wird: Aleksei Petruhhin
Weitere Partei des Verfahrens: Latvijas Republikas Ģenerālprokuratūra
Vorlagefragen
1.
Sind Art. 18 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass im Fall der Auslieferung eines Bürgers eines Mitgliedstaats der Europäischen Union an einen Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist, aufgrund eines Auslieferungsabkommens zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittland dasselbe Schutzniveau gewährleistet sein muss wie für einen Bürger des betreffenden Mitgliedstaats?
2.
Muss das Gericht des Mitgliedstaats, der um Auslieferung ersucht worden ist, unter diesen Umständen die Auslieferungsvoraussetzungen des Mitgliedstaats anwenden, dem der Betreffende angehört, oder diejenigen des Mitgliedstaats, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat?
3.
Muss der um Auslieferung ersuchte Mitgliedstaat, falls die Auslieferung ohne Einhaltung des für die Bürger des um Auslieferung ersuchten Staats festgelegten besonderen Schutzniveaus vorzunehmen ist, überprüfen, ob die in Art. 19 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Garantien beachtet werden, wonach niemand an einen Staat ausgeliefert werden darf, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht? Darf sich diese Prüfung auf die Feststellung beschränken, dass der die Auslieferung beantragende Staat Vertragspartei des Übereinkommens zur Verhütung von Folter ist, oder muss die tatsächliche Situation unter Berücksichtigung der Bewertung dieses Staats durch die Organe des Europarats ermittelt werden?
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