27.7.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 245/12
Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 25. Mai 2015 — Strafverfahren gegen Niculaie Aurel Bob-Dogi
(Rechtssache C-241/15)
(2015/C 245/15)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Vorlegendes Gericht
Curte de Apel Cluj
Beteiligter des Ausgangsverfahrens
Niculaie Aurel Bob-Dogi
Vorlagefragen
1.
Ist für die Anwendung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. c des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI (1) unter der Wendung „ob ein Haftbefehl vorliegt“ ein nationaler — innerstaatlicher — Haftbefehl zu verstehen, der gemäß den Vorschriften des Strafverfahrensrechts des Ausstellungsmitgliedstaats erlassen wurde und daher nicht mit dem Europäischen Haftbefehl identisch ist?
2.
Falls die ersten Frage bejaht wird: Kann das Nichtvorliegen eines nationalen — innerstaatlichen — Haftbefehls einen ungeschriebenen Grund für die Ablehnung der Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls darstellen?
(1) Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190, S. 1).
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