24.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 279/18
Vorabentscheidungsersuchen des Najvyšší súd Slovenskej republiky (Slowakei), eingereicht am 27. Mai 2015 — Lesoochranárske zoskupenie VLK/Obvodný úrad Trenčín
(Rechtssache C-243/15)
(2015/C 279/22)
Verfahrenssprache: Slowenisch
Vorlegendes Gericht
Najvyšší súd Slovenskej republiky
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Lesoochranárske zoskupenie VLK
Beklagter: Obvodný úrad Trenčín
Beteiligte: Biely potok a.s.
Vorlagefrage
Können das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht gemäß Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei behaupteter Verletzung des Rechts auf ein hohes Umweltschutzniveau, das für die Bedingungen der Europäischen Union insbesondere mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (1) umgesetzt worden ist, d. h. namentlich [des Rechts], die Öffentlichkeit zu einem Projekt anzuhören, das wahrscheinlich eine erhebliche Auswirkung auf besondere Schutzgebiete im Rahmen des europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 haben kann, und das Recht, das der Kläger als eine gemeinnützige, auf nationaler Ebene tätige Vereinigung zum Schutz der Umwelt im Sinne des Art. 9 des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten und innerhalb der Grenzen geltend macht, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 8. März 2011 in der Rechtssache C-240/09 aufgezeigt hat, auch in einem Verfahren vor einem nationalen Gericht gewährleistet werden, das die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung, mit der die Zuerkennung der Stellung eines Beteiligten in einem Verwaltungsverfahren über die Erteilung einer Genehmigung, wie dies im Ausgangsrechtsstreit der Fall ist, verweigert worden ist, beendet und den Betroffenen, dessen Beteiligung an dem fraglichen Verwaltungsverfahren versäumt worden ist, auf die Erhebung einer Klage verweist?
(1) ABl. L 206, S. 7.
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