24.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 279/21
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland), eingereicht am 8. Juni 2015 — ITV Broadcasting Limited, ITV 2 Limited, ITV Digital Channels Limited, Channel 4 Television Corporation, 4 Ventures Limited, Channel 5 Broadcasting Limited, ITV Studios Limited/TVCatchup Limited, Media Resources Limited, TVCatchup (UK) Limited
(Rechtssache C-275/15)
(2015/C 279/26)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerinnen: ITV Broadcasting Limited, ITV 2 Limited, ITV Digital Channels Limited, Channel 4 Television Corporation, 4 Ventures Limited, Channel 5 Broadcasting Limited, ITV Studios Limited
Rechtsmittelgegnerinnen: TVCatchup Limited, Media Resources Limited, TVCatchup (UK) Limited
Streithelfer: The Secretary of State for Business, Innovation and Skills, Virgin Media Limited
Vorlagefragen
Zur Auslegung von Art. 9 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (im Folgenden: Richtlinie) (1), insbesondere der Wendung „Diese Richtlinie lässt andere Rechtsvorschriften insbesondere in folgenden Bereichen unberührt … Zugang zum Kabel von Sendediensten“:
1.
Erlaubt die angeführte Wendung die weitere Anwendung einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit der nach nationalem Recht definierten Bedeutung von „Kabel“ oder wird der Anwendungsbereich dieses Teils von Art. 9 durch die nach Unionsrecht definierte Bedeutung von „Kabel“ bestimmt?
2.
Was bedeutet „Kabel“ in Art. 9 in der Definition nach Unionsrecht? Insbesondere:
a)
Hat es eine technologisch spezifische Bedeutung, die sich auf von herkömmlichen Kabeldienstleistungsanbietern betriebene traditionelle Kabelnetze beschränkt?
b)
Oder hat es eine technologisch neutrale Bedeutung, die auch funktionell ähnliche, über das Internet verbreitete Dienste umfasst?
c)
In beiden Fällen: umfasst es Mikrowellenübertragungen zwischen festen terrestrischen Punkten?
3.
Findet die angeführte Wendung Anwendung auf 1. Bestimmungen, die vorschreiben, dass Kabelnetze bestimmte Sendungen weiterverbreiten, oder 2. Bestimmungen, die die Weiterverbreitung von Sendungen per Kabel gestatten, wenn a) die Weiterverbreitung zeitgleich und auf die Gebiete beschränkt erfolgt, in denen die Sendungen zum Empfang ausgestrahlt werden und/oder b) es sich um die Weiterverbreitung von Sendungen auf Kanälen handelt, die bestimmten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen?
4.
Falls die Bedeutung von „Kabel“ in Art. 9 durch innerstaatliches Recht bestimmt wird, unterliegt die nationale Rechtsvorschrift den unionsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des angemessenen Ausgleichs zwischen den Rechten der Urheberrechtsinhaber, der Kabelnetzeigentümer und dem öffentlichen Interesse?
5.
Ist Art. 9 auf innerstaatliche Bestimmungen beschränkt, die zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie, ihres Inkrafttretens oder des Ablaufs der Frist zu ihrer Umsetzung in Kraft waren, oder ist er auch auf spätere Bestimmungen innerstaatlichen Rechts über den Zugang zum Kabel von Sendediensten anwendbar?
(1) ABl. L 167, S. 10.
Full & Egal Universal Law Academy