14.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 302/16
Rechtsmittel, eingelegt am 15. Juni 2015 von der Slovenská pošta a.s. gegen das Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 25. März 2015 in der Rechtssache T-556/08, Slovenská pošta/Kommission
(Rechtssache C-293/15 P)
(2015/C 302/21)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Slovenská pošta a.s. (Prozessbevollmächtigte: O. W. Brouwer und A. A. J. Pliego Selie, Advocaten)
Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Slowakische Republik, Cromwell a.s., Slovak Mail Services a.s., Prvá Doručovacia, a.s., ID Marketing Slovensko s.r.o. (vormals TNT Post Slovensko s.r.o.)
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das angefochtene Urteil ganz oder teilweise aufzuheben und endgültig über das Rechtsmittel zu entscheiden und die angefochtene Entscheidung ganz oder teilweise für nichtig zu erklären oder — hilfsweise — die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen
und
—
der Kommission die Kosten der Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof einschließlich der den Streithelfern entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das Gericht hat die Klage auf Nichtigerklärung der an die Slowakische Republik gerichteten Entscheidung C(2008) 5912 der Europäischen Kommission vom 7. Oktober 2008 betreffend die slowakische Postgesetzgebung über Hybridpostdienste abgewiesen.
Die Slovenská pošta a.s. beantragt,
(i)
das oben genannte Urteil des Gerichts aus folgenden Gründen ganz oder teilweise aufzuheben:
i.
erster Rechtsmittelgrund: Rechtsfehler, Anwendung falscher Beweisanforderungen und fehlerhafte Verteilung der Beweislast bei der Feststellung, dass die Slowakische Republik gegen Art. 86 Abs. 1 EG in Verbindung mit Art. 82 EG verstoßen habe;
a)
Rechtsfehler bei der Feststellung, dass die Gewährung eines ausschließlichen Rechts als solche einen Verstoß gegen Art. 86 Abs. 1 EG in Verbindung mit Art. 82 EG darstellen könne;
b)
Rechtsfehler durch die Anwendung falscher Beweisanforderungen und eine fehlerhafte Verteilung der Beweislast bei der Feststellung, dass die Slowakische Republik dadurch gegen Art. 86 Abs. 1 EG in Verbindung mit Art. 82 EG verstoßen habe, dass sie die Leistungen gegenüber Endverbrauchern beschränkt habe;
ii.
zweiter Rechtsmittelgrund: Rechtsfehler, unzureichender Überprüfungsmaßstab und Beweisverfälschung bei der Überprüfung und Annahme der von der Europäischen Kommission angewandten Definition des relevanten Marktes;
a)
Rechtsfehler und unzureichender Überprüfungsmaßstab bei der Annahme, dass ein relevanter Markt integrierter Hybridpostdienste allein aufgrund des (behaupteten) Vorliegens von Angebot und Nachfrage in Bezug auf eine Dienstleistung definiert werden könne;
b)
Beweisverfälschung und Anwendung eines unzureichenden Überprüfungsmaßstabs durch die Feststellung, dass aus den von der Kommission vorgelegten Beweisen eine maßgebende Nachfrage auf dem Markt hergeleitet werden könne;
(ii)
endgültig über das Rechtsmittel zu entscheiden, die angefochtene Entscheidung ganz oder teilweise für nichtig zu erklären oder — hilfsweise — die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen;
(iii)
der Europäischen Kommission die Kosten der Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof einschließlich der den Streithelfern entstandenen Kosten aufzuerlegen.
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