7.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 294/34
Vorabentscheidungsersuchen des Sø- og Handelsret (Dänemark), eingereicht am 18. Juni 2015 — Ferring Lægemidler A/S als Bevollmächtigte handelnd für Ferring B.V./Orifarm A/S
(Rechtssache C-297/15)
(2015/C 294/42)
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Sø- og Handelsret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Ferring Lægemidler A/S als Bevollmächtigte handelnd für Ferring B.V.
Beklagte: Orifarm A/S
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2008/95/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in Verbindung mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung dahin auszulegen, dass sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels durch einen Parallelimporteur rechtmäßig widersetzen kann, wenn der Importeur das Arzneimittel in eine neue äußere Verpackung umgepackt und die Marke wieder angebracht hat, in einer Situation, in der der Markeninhaber das Arzneimittel in denselben Mengen- oder Packungsgrößen in allen EWR-Staaten, in denen das Arzneimittel angeboten wird, in Verkehr gebracht hat?
2.
Ist die erste Frage anders zu beantworten, wenn der Markeninhaber sowohl im Ausfuhrstaat als auch im Einfuhrstaat das Arzneimittel in zwei verschiedenen Packungsgrößen, nämlich in Packungen zu 10 Stück und in Packungen zu 1 Stück, in Verkehr gebracht hat und der Importeur Packungen zu 10 Stück im Ausfuhrstaat eingekauft und diese zu Packungen zu 1 Stück umgepackt hat, auf denen die Marke wieder angebracht wird, bevor diese im Einfuhrstaat in Verkehr gebracht werden?
(1) ABl. L 299, S. 25.
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