21.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/21
Klage, eingereicht am 23. Juni 2015 — Europäische Kommission/Rumänien
(Rechtssache C-306/15)
(2015/C 311/26)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Sanfrutos Cano, L. Nicolae)
Beklagter: Rumänien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass Rumänien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2013/2/EU der Kommission vom 7. Februar 2013 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
Rumänien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sei am 30. September 2013 abgelaufen.
(1) ABl. L 37, S. 10.
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