24.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 279/25
Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative d'appel de Paris (Frankreich), eingereicht am 29. Juni 2015 — Overseas Financial Limited, Oaktree Finance Limited/Ministre de l’économie, de l’industrie et du numérique
(Rechtssache C-319/15)
(2015/C 279/31)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour administrative d’appel de Paris
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerinnen: Overseas Financial Limited, Oaktree Finance Limited
Berufungsbeklagter: Ministre de l’économie, de l’industrie et du numérique
Vorlagefrage
Verstößt Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 (1) insbesondere insoweit gegen Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die das Eigentumsrecht schützen, in Verbindung mit Art. 47 der Charta und Art. 6 Abs. 1 der Konvention, die das Recht auf Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist gewährleisten, als er keine Möglichkeit der Freigabe eingefrorener Gelder vorsieht, wenn ein Dritter eine Forderung auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung geltend macht, mit der eine im Hinblick auf eine Maßnahme des Einfrierens benannte Person zur Zahlung einer Entschädigung an ihn verurteilt wurde und die in einem vor dieser Benennung eingeleiteten Verfahren erging, und diese beiden Personen keine — auch keine mittelbare — Beziehung unterhalten, die im Zusammenhang mit den von dieser Verordnung erfassten Tätigkeiten steht?
(1) Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 (ABl. L 281, S. 1).
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