14.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 302/23
Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Castellón (Spanien), eingereicht am 10. Juli 2015 — Banco Popular Español, S.A./Elena Lucaciu und Cristian Laurentiu Lucaciu
(Rechtssache C-349/15)
(2015/C 302/29)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Audiencia Provincial de Castellón
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Banco Popular Español, S.A.
Rechtsmittelgegner: Elena Lucaciu und Cristian Laurentiu Lucaciu
Vorlagefragen
1.
Ist die zeitliche Begrenzung der Wirkungen der Nichtigkeit einer Klausel, die wegen Missbräuchlichkeit für nichtig erklärt wurde, mit den Art. 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (1) vereinbar?
2.
Für den Fall, dass diese Begrenzung der Wirkungen aufgrund des guten Glaubens der Betroffenen und der Gefahr schwerwiegender Störungen als mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union, hier der Art. 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, vereinbar angesehen wird:
a)
Was ist unter schwerwiegenden Störungen, die die Begrenzung der Wirkungen rechtfertigen, zu verstehen?
b)
Muss die Gefahr schwerwiegender Störungen in dem Gerichtsverfahren, in dem sie geltend gemacht wird, ordnungsgemäß nachgewiesen werden oder genügt eine nicht auf konkrete Daten gestützte allgemeine Würdigung dieser Gefahr durch das Gericht?
(1) ABl. L 25, S. 29.
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