5.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 328/5
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 14. Juli 2015 — Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen gegen Hauptzollamt Bielefeld
(Rechtssache C-365/15)
(2015/C 328/04)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen
Beklagter: Hauptzollamt Bielefeld
Vorlagefrage
Ist Art. 241 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (1) dahingehend auszulegen, dass das darin in Bezug genommene einzelstaatliche Recht unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Effektivität eine Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen von dem Zeitpunkt der Zahlung der Abgabenbeträge bis zur Auszahlung der Erstattungsbeträge auch in den Fällen vorsehen muss, in denen der Erstattungsanspruch nicht bei einem einzelstaatlichen Gericht eingeklagt worden ist?
(1) ABl. L 302, S. 1.
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