19.10.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 346/5
Klage, eingereicht am 14. Juli 2015 — Europäische Kommission/Rumänien
(Rechtssache C-366/15)
(2015/C 346/05)
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Sanfrutos Cano und L. Nicolae)
Beklagter: Rumänien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass Rumänien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2013/28/EU der Kommission vom 17. Mai 2013 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
Rumänien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sei am 22. August 2013 abgelaufen.
(1) ABl. L 135, S. 14.
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