14.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 302/26
Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Zamora (Spanien), eingereicht am 17. Juli 2015 — Javier Ángel Rodríguez Sánchez/Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, S.A.U. (Banco CEISS)
(Rechtssache C-381/15)
(2015/C 302/33)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Audiencia Provincial de Zamora
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Javier Ángel Rodríguez Sánchez
Beklagte: Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, S.A.U. (Banco CEISS)
Vorlagefragen
1.
Ist es mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (1) des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vereinbar, dass die Rechtswirkungen, die sich aus der Nichtigerklärung einer in einem Vertrag über ein Hypothekendarlehen enthaltenen Mindestzinssatzklausel als missbräuchlich ergeben, nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern auf einen späteren Zeitpunkt zurückwirken?
2.
Bewirkt die Anwendung der missbräuchlichen Klausel während des von unserem Tribunal Supremo festgelegten Zeitraums eine ungerechtfertigte Bereicherung zugunsten des gewerblichen Vertragspartners, die von der gemeinschaftsrechtlichen Regelung nicht gedeckt wird, da sie das Gleichgewicht der Leistungen der Parteien nicht wiederherstellt und die Vertragspartei begünstigt, die die für missbräuchlich erklärte Finanzklausel in den Vertrag aufgenommen hat?
3.
Ist der Gefahr schwerwiegender Störungen der nationalen Wirtschaft als Begrenzung der Anwendung und der Wirkungen einer missbräuchlichen Klausel auch im Fall der Individualklage eines Verbrauchers Rechnung zu tragen, oder läge bei dieser Individualklage die schwerwiegende Störung vielmehr in der Störung, die die Finanzen des Verbrauchers erleiden würden, wenn die Wirkungen der Nichtigkeit der Klausel auf den genannten Zeitraum begrenzt blieben?
(1) ABl. L 95, S. 29.
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