21.9.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/43
Rechtsmittel, eingelegt am 21. Juli 2015 von John Dalli gegen das Urteil des Gerichts (Dritte erweiterte Kammer) vom 12. Mai 2015 in der Rechtssache T-562/12, John Dalli/Europäische Kommission
(Rechtssache C-394/15 P)
(2015/C 311/46)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführer: John Dalli (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und S. Rodrigues)
Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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sein Rechtsmittel für zulässig zu erklären;
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das angefochtene Urteil aufzuheben;
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die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären;
—
die Zahlung von einem symbolischen Euro als Ersatz für seinen immateriellen Schaden und eines vorläufig mit 1 9 13 396 Euro bezifferten Betrags als Ersatz für seinen materiellen Schaden anzuordnen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung seines Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer folgende Gründe geltend:
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Erster Rechtsmittelgrund: Das Gericht habe durch Änderung des Streitgegenstands ultra petita entschieden.
—
Zweiter Rechtsmittelgrund: Begründungsmangel.
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Dritter Rechtsmittelgrund: Verfahrensverstoß, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers, u. a. seine Verteidigungsrechte, beeinträchtigt würden.
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Vierter Rechtsmittelgrund: Verschiedene Verfälschungen von Tatsachen und Beweisen.
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Fünfter Rechtsmittelgrund: Beanstandung der Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts durch das Gericht.
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