23.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 389/16
Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Deutschland) eingereicht am 24. August 2015 — Jürgen Webb-Sämann gegen Christopher Seagon (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Baumarkt Praktiker DIY GmbH)
(Rechtssache C-454/15)
(2015/C 389/17)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Hessisches Landesarbeitsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jürgen Webb-Sämann
Beklagter: Christopher Seagon (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Baumarkt Praktiker DIY GmbH)
Vorlagefrage
Verstößt ein nationales Verständnis einer Regelung, wonach fällige Lohnansprüche, die dem Arbeitgeber zur Verwahrung überlassen wurden, um sie zu einem Stichtag an eine Pensionskasse zu zahlen, von diesem aber nicht auf ein gesondertes Konto eingezahlt wurden und deshalb dem Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO entzogen sind, gegen die Regelung des Art. 8 RL 2008/94/EG (1) bzw. das übrige Unionsrecht?
(1) Richtlinie 2008/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, ABl. L 283, S. 36.
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