3.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/25
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 2. September 2015 — Openbaar Ministerie/A.
(Rechtssache C-463/15)
(2015/C 363/31)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Rechtbank Amsterdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragsteller: Openbaar Ministerie
Antragsgegner: A.
Vorlagefrage
Erlauben es die Art. 2 Abs. 4 und 4 Nr. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 (1) dem Vollstreckungsmitgliedstaat, diese Bestimmungen dergestalt in sein nationales Recht umzusetzen, dass er verlangt, dass die Handlung nach seinem Recht eine Straftat darstellt und dass sie nach seinem Recht mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zwölf Monaten bedroht ist?
(1) Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190, S. 1).
Full & Egal Universal Law Academy