25.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 27/13
Vorabentscheidungsersuchen des Riigikohus (Estland), eingereicht am 2. November 2015 — F. Hoffmann-La Roche AG/Accord Healthcare OÜ
(Rechtssache C-572/15)
(2016/C 027/16)
Verfahrenssprache: Estnisch
Vorlegendes Gericht
Riigikohus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: F. Hoffmann-La Roche AG
Beklagte: Accord Healthcare OÜ
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung) dahin auszulegen, dass sich die Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats verkürzt, das in einem Mitgliedstaat vor dessen Beitritt zur Europäischen Union nach nationalem Recht erteilt wurde und dessen Laufzeit für einen Wirkstoff nach den in diesem Zertifikat enthaltenen Angaben länger wäre als 15 Jahre ab dem Zeitpunkt der Erteilung der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen eines aus dem betreffenden Wirkstoff zusammengesetzten oder ihn enthaltenden Arzneimittels in der Union?
2.
Falls die erste Frage bejaht wird: Steht Art. 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel (kodifizierte Fassung) im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts über den Schutz erworbener Rechte, dem Rückwirkungsverbot und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?
(1) ABl. L 152, S. 1.
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