25.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 27/16
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 11. November 2015 — Openbaar Ministerie/Gerrit van Vemde
(Rechtssache C-582/15)
(2016/C 027/20)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Rechtbank Amsterdam
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft)
Beklagter: Gerrit van Vemde
Vorlagefrage
Ist Art. 28 Abs. 2 Satz 1 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI (1) dahin auszulegen, dass sich die dort genannte Erklärung lediglich auf Urteile beziehen darf, die vor dem 5. Dezember 2011 ergangen sind, unabhängig davon, wann diese Urteile Rechtskraft erlangt haben, oder ist diese Vorschrift dahin zu verstehen, dass sich die Erklärung lediglich auf Urteile beziehen darf, die vor dem 5. Dezember 2011 rechtskräftig geworden sind?
(1) Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union (ABl. L 327, S. 27).
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