1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/31
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 12. November 2015 — Raffinerie Tirlemontoise SA/Belgischer Staat
(Rechtssache C-585/15)
(2016/C 038/44)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de première instance de Bruxelles
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Raffinerie Tirlemontoise SA
Beklagter: Belgischer Staat
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2038/1999 des Rates vom 13. September 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (1) insbesondere im Lichte des Urteils vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10 [EU:C:2012:591]), dahin auszulegen, dass zur Berechnung des durchschnittlichen Verlusts für alle Kategorien ausgeführten Zuckers die Summe der tatsächlichen Ausgaben durch die Summe der ausgeführten Mengen, gleich ob für diese Mengen Erstattungen tatsächlich gewährt wurden oder nicht, zu teilen ist?
2.
Ist Art. 33 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2038/1999 des Rates vom 13. September 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker insbesondere im Lichte des Urteils vom 27. September 2012, Zuckerfabrik Jülich u. a. (C-113/10, C-147/10 und C-234/10 [EU:C:2012:591]), dahin auszulegen, dass die Übertragungen, die in der Gesamtberechnung der Produktionsabgaben (als Abzug oder als Gutschrift) zu berücksichtigen sind, für alle Kategorien ausgeführten Zuckers dadurch zu berechnen sind, dass die Summe der tatsächlichen Ausgaben durch die Summe der wirklich ausgeführten Mengen, gleich ob für diese Mengen Erstattungen tatsächlich gewährt wurden oder nicht, zu teilen ist?
3.
Sind die Verordnung Nr. 2267/2000 (2) und die Verordnung Nr. 1993/2001 (3) im Falle der Bejahung der ersten Frage ungültig?
(1) ABl. L 252, S. 1.
(2) Verordnung (EG) Nr. 2267/2000 der Kommission vom 12. Oktober 2000 zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 (ABl. L 259, S. 29).
(3) Verordnung (EG) Nr. 1993/2001 der Kommission vom 11. Oktober 2001 zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2000/01 (ABl. L 271, S. 15).
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