1.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/37
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 23. November 2015 — Concurrence Sàrl/Samsung Electronics France SAS, Amazon Services Europe Sàrl
(Rechtssache C-618/15)
(2016/C 038/51)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: Concurrence Sàrl
Kassationsbeschwerdegegnerinnen: Samsung Electronics France SAS, Amazon Services Europe Sàrl
Vorlagefrage
Ist Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem geltend gemacht wird, dass mittels Online-Verkaufsangeboten auf mehreren in verschiedenen Mitgliedstaaten betriebenen Websites gegen Verbote des Wiederverkaufs außerhalb eines selektiven Vertriebsnetzes und über einen Marktplatz verstoßen worden sei, der Vertragshändler, der sich für geschädigt hält, eine darauf gestützte Klage auf Unterlassung der unrechtmäßigen Störung bei dem Gericht erheben kann, in dessen Gebiet die online gestellten Inhalte zugänglich sind oder waren, oder muss ein anderer Bezug dargelegt werden?
(1) ABl. L 12, S. 1.
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