4.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/2
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Deutschland) eingereicht am 7. Dezember 2015 — FurkanTekdemir, gesetzlich vertreten durch Derya Tekdemir und Nedim Tekdemir gegen Kreis Bergstraße
(Rechtssache C-652/15)
(2016/C 118/03)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Darmstadt
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: FurkanTekdemir, gesetzlich vertreten durch Derya Tekdemir und Nedim Tekdemir
Beklagter: Kreis Bergstraße
Vorlagefragen
1.
Stellt das Ziel einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der geeignet ist, einem im Bundesgebiet geborenen türkischen Staatsangehörigen die Befreiung von dem Erfordernis einer Aufenthaltserlaubnis, die er aufgrund der Stillhalteklausel des Artikels 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19. September 1980 beanspruchen könnte, zu versagen?
2.
Für den Fall, dass der Gerichtshof der Europäischen Union diese Frage bejahen sollte: Welche qualitativen Anforderungen sind an einen „zwingenden Grund des Allgemeininteresses“ in Bezug auf das Ziel einer wirksamen Steuerung der Migrationsströme zu stellen?
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